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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 09.2019

 1. Geltungsbereich 
  • Die folgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Personen, die Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Definition sind und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. 
 2. Allgemeines 
  • Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sich der Vertragspartner auf diese bezogen hat. 
  • Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. 
  • Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. 
  • Die Vertragsbeziehungen Unterleigen ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. 
  • Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen oder ähnliche Informationen körperlicher Art bleiben unser Eigentum. Soweit diese Informationen in elektronischer Form gespeichert sind, bleiben die Urheberrechte bei uns. Diese Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 
 

3. Angebote und Vertragsabschluss 

  • Unsere Angebote sind freibleibend und haben wenn nicht anders angegeben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen, Maße-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 
  • Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Für den Inhalt und den Umfang des Auftrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. 
  • Falls nach Angebotsabgabe im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung/ Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, dürfen wir die technisch veränderte Ausführung liefern. Dabei sind wir zu Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Farben, Maß-, Gewichts-, Qualitäts- und sonstigen Angaben berechtigt, sofern sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Besteller zumutbar sind. Der Besteller ist verpflichtet, uns bei der Auftragserteilung darauf hinzuweisen, wenn wir auf keinen Fall von An- und Vorgaben abweichen dürfen. 
  • Soweit in unserem Lieferumfang Software enthalten ist, räumen wir dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht ein, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 
  • Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 96 a ff. Urhebergesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern. Der Besteller darf zwei Sicherungskopien herstellen. 
  • Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. 
 

4. Preise  

  • Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten sowie zuzüglich Mehrwertsteuer. 
  • Für Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, dürfen wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung stellen. 
  • Bestellungen mit einem Nettowarenwert von weniger als 150,00 € werden grundsätzlich zu Nettopreisen ohne Rabattgewährung abgerechnet. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,00 € wird bei nachträglich angeforderten Werkszeugnissen, Bescheinigungen usw. erhoben. 
  • Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung etc. sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 
 

5. Lieferfristen, Rücktrittsrecht und Zurückbehaltungsrecht

  • Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung jedoch nicht bevor alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager. Sie gelten als eingehalten mit Meldung der Versandbereitschaft oder wenn die Ware das Lieferwerk verlassen hat. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir nicht ein zustehen. 
  • Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat uns der Besteller eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren. Sie beginnt an dem Tage, an dem wir schriftlich in Verzug gesetzt worden sind. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 
  • Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. 
  • Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Aussperrungen, Streiks, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderungen der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. 
  • Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir zur Rückhaltung der Ware berechtigt, ohne dass der Besteller irgendwelche Forderungen stellen kann. Dies gilt bis zur Regelung der Zahlungsverpflichtung. Bei Stornierung des Auftrages werden 20 % der Auftragssumme berechnet. Sonderbauteile und Anlagen können grundsätzlich nicht storniert werden. 
 

6. Versand und Gefahrenübergang  

  • Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten des Bestellers in der vereinbarten Weise (ab Werk, frei deutsche Grenze, fob, cif u.s.w.) Wir haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir übernehmen keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart. Verpackungskosten trägt der Besteller, ebenso alle Spesen für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. 
  • Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Lager bzw. das Lieferwerk oder die entsprechende Zolldienststelle verlässt. 
  • Weist die Lieferung zur Zeit der Ankunft beim Besteller Transportschäden auf oder werden diese später erkennbar, hat der Besteller unverzüglich eine schriftliche Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer zu verlangen. Auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Ware entbinden vor Bezahlung der Rechnung in keinem Falle. Der Nachweis der Auslieferung wird von uns erbracht. 
  • Bei Expressversand berechnen wir die Kosten für die Anlieferung der Ware zum nächsten Expressbahnhof.Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. 
 

7. Eigentumsvorbehalt  

  • Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 
  • Zur Geltend machen der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sein denn der Debitor ist Verbraucher 
  • Bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang wird nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser die Ware vollständig bezahlt hat. Unter diesen Bedingungen erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung unseres Eigentums auf einen Dritten.  
  • Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen sowie Eingriffen Dritter, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. 
  • Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 
  • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. 
 

8. Abtreten von Ansprüchen (Factoring) 

  • Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TEBA Kreditbank GmbH & Co. KG, Lindenstr. 5, 94405 Landau a.d. Isar, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die TEBA Kreditbank GmbH & Co. KG,übertragen. 
  • Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
 

9. Gewährleistung 

  • Für die von uns gelieferten Teile übernehmen wir die Gewährleistung in dem Umfang, wie diese von unseren Lieferanten gewährt wird. In der Regel erstreckt sich die Gewährleistung auf 6 Monate ab Lieferung in der Weise, dass infolge schlechten Materials, fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbare oder beschädigte Teile kostenlos ersetzt werden. Folgekosten werden grundsätzlich nicht übernommen. 
  • Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 
  • Die Feststellung von Sachmängeln muss uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb 8 Tage nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Beschädigt angekommene Sendungen müssen sofort im Beisein des Zustellers nachgeprüft werden. 
  • Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: 
  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. 
  • Ist in unserem Leistungsumfang Software für EDV- Anlagen enthalten, so gilt zusätzlich Folgendes: 
  • a) Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software nicht mit reproduzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch Vertragsgemäße Nutzung. 
  • b) Programmfehler hat der Besteller uns unverzüglich mitzuteilen. 
  • c) Mitgeteilte Fehler sind von uns zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, müssen wir eine Ausweichlösung entwickeln. 
  • d) Gelingt es uns nicht, unseren Verpflichtungen aus c) nachzukommen, so kann der Besteller wahlweise die vereinbarte Vergütung (auch für Geräte, deren Nutzung aufgrund der Programmfehler nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist) angemessen herabsetzen oder Auflösung des Vertrages verlangen. 
  • e) Keine Gewährleistung übernehmen wir dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Bestellers entspricht.
  
  • Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. 
  • Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 
  • Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. 
  • Sie bestehen nur, wenn die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenständig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. 
 

10. Haftung  

  • Wird vom Besteller geliefertes Material bei uns, insbesondere bei der Be-/Verarbeitung oder Reparatur beschädigt oder unbrauchbar, so haften wir nur, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, jedoch nur bis zur Höhe von 10 % des Bearbeitungswertes, soweit nicht Kraft zwingender gesetzlicher Bestimmung eine unbegrenzte Haftung besteht. Bei uns lagerndes Kundenmaterial versichern wir auf unsere Kosten gegen Feuer. Den Abschluss einer weitergehenden Versicherung auf seine Kosten muss der Besteller schriftlich verlangen. 
  • Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen gemäß Ziffer 8. 
  • Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur 
  • a) bei Vorsatz 
  • b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter 
  • c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit 
  • d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben 
  • e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  
  • Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter oder leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 
  • Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 
 

11. Schadensersatz  

  • Sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, so beträgt der zu ersetzende pauschalierte Mindestschaden 15 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensbetrag ist anzuheben, wenn wir einen höheren, oder herabzusetzen, wenn der Besteller einen geringeren Schaden nachweist 
 

12. Verjährung  

  • Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. 
 

13. Verbindlichkeit des Vertrages  

  • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 
  • Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen. 
 

14. Zahlung 

  • Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum - auch bei Teillieferungen - rein Netto ohne jeden Abzug zahlbar. Wir können die Lieferung jedoch auch von sofortiger Zahlung abhängig machen. (außer bei Sondervereinbarungen) 
  • Sobald Aufträge einen Rechnungsbetrag von 5.000,00 € übersteigen, gilt folgende Zahlungsweise: 
  • a) 35% bei Auftragserteilung bzw. bei Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug 
  • b) 65% innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (außer bei Sondervereinbarungen) 
  • Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht zulässig, ausgenommen hiervon sind von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Bestellers bzw. Käufers. 
  • Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchem Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

  • Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % pro Jahr zu berechnen. 
 

15. Kosten bei Warenrücknahme und Kulanzregelung  

  • Die Rückgabe von Lagerware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. 
  • Rücklieferungen müssen grundsätzlich frachtfrei erfolgen. 
  • Als Bearbeitungs- und Prüfgebühr für die Rücknahme von Lagerware werden 10 % des Warenwertes - mindestens jedoch 20,00 € - berechnet. 
  • Sonderanfertigungen, Spezialausführungen und Sonderbestellungen, sind von der Stornierung bzw. Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen bzw. es wird eine Stornierungsgebühr von 50 % berechnet. 
 

15. Datenschutz ,Erfüllungsort und Gerichtsstand  

  • Wir weisen darauf hin, dass bei uns die zur Durchführung des Geschäftsablaufes erforderlichen Daten, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und weiterverarbeitet werden. 
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht von Deutschland. Ausgenommen ist jedoch die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs. 
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand  für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist nach unserer Wahl  Salzgitter oder Landau a.d. Isar.