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Anfahrschutz für Flüssiggas-Behälter

Seit dem vielzitierten Unfall auf einer Autogas-Tankstelle, bei dem ein Kleinfahrzeug gegen einen oberirdischen Flüssiggas-Behälter prallte bietet der Markt diverse neue Schutzkonstruktionen an zur Sicherung tanktechnischer Anlagen, unter Beachtung der aktualisierten Vorgaben des VdTÜV-Merkblatts 965 Teil 1+2+3.

Auch wir als Fachbetrieb für Flüssiggasbetankungsanlage und selbst Anlagenbauer in diesem Bereich, haben natürlich zu diesem Thema eine Lösung parat. Unser Anprall-Poller erfüllt gemäß Statik die Vorgaben des VdTüV-Merkblattes bis zu einer Statischen Ersatzlast von 65kN.

Hierzu haben wir mittlerweile 2 Ausführungen in jeweils 3 Ersatzlast-Stufen im Sortiment. Die eine Ausführung richtet sich an Anlagen die Bereits über ein Betonfundament ausreichender Größe verfügen und können nachträglich auf dieses mit Spezial- Dübel und Angel aufgeschraubt ​werden. Die andere Ausführung kommt dort zum Einsatz, wo dieses Fundament erst erstellt werden muss und wird zusammen mit der Armierung eingesetzt und dann mit einbetoniert.

Die Einteilung der Ersatzlasten wurde wie folgt festgelegt Variante1 für 11/22kN, die Variante2 für 32kN und Variante3 für 64kN.

Technische Daten:

Anprall-Poller als Anfahrschutz

für Autogastankstellen.

Ausführung: 65kN

Maße: H 850mm - D 244,5 - S 10mm

Durchmesser der Bodenplatte = 560mm

Anzahl der Bohrungen = 8Stk. M24

 

Ausführung: 32kN

Maße: H 850mm - D 191,0 - S 8mm

Durchmesser der Bodenplatte = 500mm

Anzahl der Bohrungen = 6Stk. M24

 

Ausführung: 11/22kN

Maße: H 850mm - D 165,1 - S 5,6mm

Durchmesser der Bodenplatte = 425mm

Anzahl der Bohrungen = 4Stk. M24

 

Oberflächengestaltung:

- Feuerverzinkt

- Reflecto KFZ- Warnmarkierung rot/weiß

 

Befestigung:                                

- durch spezielle Anker mit Innengewinde-

hülsen M24 (4, 6 bzw. 8Stück) vorgesehen für

chemische Dübel und Sechskantschrauben.

 

Grundung:

minimale Betongüte: C20/25

Minimale Betondicke: 270mm  

Keine Armierung im Bohrbereich der Poller  


Statischer Nachweis: inklusive  

Konstruktionsänderungen, die im Interesse der Produktverbesserung erforderlich sind, behalten wir uns vor!