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X-Rechnung für ASKI TA-Manager

E-Rechnungspflicht ab 2025

Durch das Wachstumschancengesetz, wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. 

Auch der Bundesrat hat am 23. März 2024 zugestimmt. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die sogenannte Mehrwertsteuerlücke von rund 23 Milliarden Euro in Deutschland weitestgehend zu schließen. 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant zu einem späteren Zeitpunkt, ein elektronisches Meldesystem für nationale B2B-Umsätze einzuführen. Das BMF orientiert sich dabei an den Vorgaben der EU, so dass die Meldungen sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende B2B-Umsätze möglichst einheitlich erfolgen. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob der Rechnungsaustausch bei Einführung des Meldesystems wahlweise entweder über eine staatliche E-Rechnungs-Plattform oder über private E-Rechnungs-Plattformen erfolgen soll. Diese würden zukünftig alle steuerrelevanten Daten an die Finanzverwaltung weitergeben. 

1. E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 

Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. 

 

2. E-Rechnung gemäß Norm EN 16931 

Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und X-Rechnung entsprechen dieser Norm. 

 

3. Alle Unternehmen werden in der Pflicht sein 

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die grundsätzliche Verpflichtung zwischen inländischen Unternehmern zur Ausstellung (Versand) einer elektronischen Rechnung. Der Gesetzgeber hat, in Anbetracht des hohen Umsetzungsaufwands für Unternehmen, Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller für die Jahre 2025 bis 2027 eingeräumt. 

 

4. Übergangsregelungen 

Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. 

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sollen, noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen. 

Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Der aktuelle Stand ist, dass das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange-Verfahren) auch über 2028 hinaus weiter genutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass ab dem 1. Januar 2028 aus der EDI-Rechnung ein Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz korrekt und vollständig extrahiert werden kann. 


Von dieser Umstellung bleibt natürlich auch die Abrechnung Ihrer Autogastankstelle nicht verschont.

Für unsere Kunden, die mit dem TA-Manager der Firma ASKI in der aktuellen Version 5.0.1 arbeiten, haben wir nun die Lösung für diese Umstellung.

Unser Zusatzmodul X-Rechnungsmodul, dass wir Ihnen in diesem Zuge vorstellen möchten.

Das Datenblatt können Sie hier downloaden.